VORSTAND

Zitiert aus dem Rechtsinformationssystem (RIS) - Vereinsgesetz 2002: Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Ein Verein darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden. Die Statuten haben jedenfalls Organe zur gemeinsamen Willensbildung der Vereinsmitglieder (Mitgliederversammlung) sowie zur Führung der Vereinsgeschäfte und zur Vertretung des Vereins nach außen (Leitungsorgan) vorzusehen.

In einem Tropfen Wasser sind alle Geheimnisse des Ozeans enthalten.

Khalil Gibran

VORSTANDSMITGLIEDER

FUNKTION

Obmann

Obmann Stellvertreter

Schriftführer

Schriftführer Stellvertreter

Kassier

Kassier Stellvertreter

Rechnungsprüfer

Rechnungsprüfer

NAME

Robert Necker

Josef Jani

Franz Steiner

Günter Mirth

Rita Neugebauer-Schreiner

Bernd Kremsner

Otto Weinhofer

Rainer Fassl

WASSERGENOSSENSCHAFT

Rax - Bergen I

Deutsch Tschantschendorf B-St.M-B

Kotezicken

Zahling

Rosendorf

St. Michael

Glasing

Olbendorf - Tulmen, Schoada


Wer ins kalte Wasser springt, taucht ins Meer der Möglichkeiten.

Finnisches Sprichwort

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Durch das Absenden dieser Mitteilung erteile ich der Interessensgemeinschaft Wassergenossenschaft Südburgenland meine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und dauerhaften Speicherung sämtlicher im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Umsetzung dieses Schreibens stehenden Daten. Mit dem Versenden dieser Mitteilung stimme ich allen oben aufgeführten Punkten zu.